Zitierungen von § 21 TabStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 TabStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TabStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27 TabStV Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Tabakwaren im Ausfallverfahren (vom 13.02.2023)
... den Empfänger der Tabakwaren während der Beförderung der Tabakwaren abweichend von § 21 nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gemäß Artikel 8 Absatz 2 der ... Beförderungs- und Kontrollsystems den Entwurf einer elektronischen Änderungsmeldung nach § 21 Absatz 2 zu übermitteln, der dieselben Daten wie das Änderungsdokument nach Absatz 1 ... der dieselben Daten wie das Änderungsdokument nach Absatz 1 enthält. § 21 Absatz 3 bis 6 gilt entsprechend. (4) Für die Unterrichtung über den Ausfall des ...
§ 28 TabStV Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren (vom 13.02.2023)
... steht oder ihm das elektronische Verwaltungsdokument oder die Änderungsmeldung nach § 21 Absatz 6 nicht zugeleitet wurde, hat er dem für ihn zuständigen Hauptzollamt ein Eingangsdokument ... wieder zur Verfügung und liegt das elektronische Verwaltungsdokument oder die Meldung nach § 21 Absatz 5 oder Absatz 6 dem Empfänger vor, hat dieser dem Hauptzollamt unverzüglich für das im ... das Hauptzollamt eine Ausfuhrmeldung nach § 22 Absatz 5 Satz 1 oder eine Meldung nach § 21 Absatz 8 . § 22 Absatz 5 Satz 2 und 3 gilt ...
§ 40d TabStV Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments (vom 13.02.2023)
... (2) Für die Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Tabakwaren gilt § 21 Absatz 2, 3 und 6  ...
§ 60 TabStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... oder nicht rechtzeitig abgibt, 7. entgegen § 17 Absatz 1, § 20 Absatz 2, § 21 Absatz 2 , auch in Verbindung mit § 40d Absatz 2, § 22 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... der Erlaubnis". d) Die Angaben zu den §§ 11, 16, 17, 21 und 27 werden wie folgt gefasst: „§ 11 Vollständige Zerstörung ... des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes § 21 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Tabakwaren bei Verwendung des ... wird das Wort „zuständige" gestrichen. 22. § 21 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 21 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Tabakwaren bei Verwendung des ... „nach § 22 Absatz 5 Satz 1" die Wörter „oder eine Meldung nach § 21 Absatz 8" eingefügt. 30. § 29 wird wie folgt gefasst:  ... (2) Für die Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Tabakwaren gilt § 21 Absatz 2, 3 und 6 entsprechend. § 40e Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten ... Wort „entgegen" werden die Wörter „§ 17 Absatz 1, § 20 Absatz 2, § 21 Absatz 2 , auch in Verbindung mit § 40d Absatz 2," eingefügt. bbb) Nach den ...


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