Zitierungen von § 51 TabStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 TabStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TabStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 TabStV Abgabe von Tabakwaren, zweckwidrige Verwendung (vom 01.07.2021)
... Zerstörung und den unwiederbringlichen Verlust gilt § 11, für die Vernichtung gilt § 51 entsprechend. (2) Die Steuererklärung nach § 31 Absatz 3 Satz 4 des Gesetzes ...
§ 60 TabStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... auch in Verbindung mit § 32 Absatz 8, § 37 Absatz 2 Satz 2 oder § 46 Absatz 3, § 51 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 1 6. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung
... durch die Wörter „in Sonderfällen" ersetzt. c) Die Angabe zu § 51 wird wie folgt gefasst: „§ 51 Aufreißen, Vernichten, Vergällen, ... ersetzt. c) Die Angabe zu § 51 wird wie folgt gefasst: „ § 51 Aufreißen, Vernichten, Vergällen, Ungültigmachen". d) Die Angaben ... die gewerbliche Einfuhr (§ 37)." 19. Die Paragrafenüberschrift zu § 51 wird wie folgt gefasst: „§ 51 Aufreißen, Vernichten, Vergällen, ... 19. Die Paragrafenüberschrift zu § 51 wird wie folgt gefasst: „ § 51 Aufreißen, Vernichten, Vergällen, Ungültigmachen". 20. Nach § ...

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... Euro" ersetzt. 52. § 51 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed