Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Verordnung zur Durchführung des Branntweinmonopolgesetzes (Branntweinsteuerverordnung - BrStV)

Artikel 2 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3280 (Nr. 67); aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-7-14 Verbrauchsteuern und Monopole
| |
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Zu den §§ 130, 131 und 164 Absatz 2 und 3 des Gesetzes
§ 2 Brennwein
§ 3 Alkoholgehalt
§ 4 Alkoholmenge
Abschnitt 3 Zu den §§ 133, 134 und 143 Absatz 3 des Gesetzes
§ 5 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
§ 6 Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
§ 7 Erteilung der Erlaubnis
§ 8 Sicherheitsleistung
§ 9 Aufnahme von Abfindungsbranntwein
§ 10 Änderung von Verhältnissen, anderweitige Nutzung des Steuerlagers
§ 11 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
§ 12 Belegheft, Buchführung
§ 13 Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Verlust und Vernichtung
§ 14 Bestandsaufnahme im Steuerlager
§ 15 Fehlmengen im Steuerlager
§ 16 Vergällter Branntwein, Branntwein aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen
Abschnitt 4 Zu § 135 des Gesetzes
§ 17 Registrierter Empfänger
Abschnitt 5 Zu § 136 des Gesetzes
§ 18 Registrierter Versender
Abschnitt 6 Zu den §§ 137 und 159 Nummer 1 des Gesetzes
§ 19 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
Abschnitt 7 Zu den §§ 138 bis 141 des Gesetzes
§ 20 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem
§ 21 Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments, Mitführen eines Ausdrucks
§ 22 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
§ 23 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
§ 24 Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 25 Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 26 Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
§ 27 Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
§ 28 Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
§ 29 Beginn der Beförderung im Ausfallverfahren
§ 30 Annullierung im Ausfallverfahren
§ 31 Änderung des Bestimmungsorts im Ausfallverfahren
§ 32 Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
§ 33 Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
Abschnitt 8 Zu den §§ 142 und 143 Absatz 3 des Gesetzes
§ 34 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
Abschnitt 9 Zu den §§ 143 und 144 des Gesetzes
§ 35 Steueranmeldung
Abschnitt 10 Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 36 Kleinbetragsregelung
Abschnitt 11 Zu den §§ 145 bis 147 des Gesetzes
§ 37 Anmeldung der Erzeugnisse
Abschnitt 12 Zu § 148 des Gesetzes
§ 38 Beförderungen zu privaten Zwecken
Abschnitt 13 Zu § 149 des Gesetzes
§ 39 Beförderungen zu gewerblichen Zwecken
§ 40 Durchfuhr von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs eines anderen Mitgliedstaats
Abschnitt 14 Zu § 150 des Gesetzes
§ 41 Versandhandel, Beauftragter
Abschnitt 15 Zu § 151 des Gesetzes
§ 42 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 16 Zu den §§ 152 und 153 des Gesetzes
§ 43 Vollständig vergällter Branntwein
§ 44 Allgemeine Verwendungserlaubnis
§ 45 Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
§ 46 Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein
§ 47 Belegheft, Buchführung
§ 48 Lagerung, Bestandsaufnahme
§ 49 Abgabe von Erzeugnissen, zweckwidrige Verwendung
§ 50 Vergällung
§ 50a Entgällung, Absehen von der Vergällung
§ 51 Steuerfreie Erzeugnisse aus vergällten Erzeugnissen
§ 52 (aufgehoben)
§ 53 (aufgehoben)
§ 54 (aufgehoben)
§ 55 Abgabe von Getränke- und Lebensmittelaromen, zweckwidrige Abgabe oder Verwendung
Abschnitt 17 Zu § 154 des Gesetzes
§ 56 Steuerentlastung im Steuergebiet
Abschnitt 18 Zu § 155 des Gesetzes
§ 57 Steuerentlastung bei der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 19 Zu § 156 des Gesetzes und § 212 der Abgabenordnung
§ 58 Anmeldungen im Rahmen der Steueraufsicht
§ 59 Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
Abschnitt 20 Zu § 159 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes
§ 60 Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs durch einen anderen Mitgliedstaat
Abschnitt 21 Zu § 159 Nummer 4 des Gesetzes
§ 61 Elektronische Datenübermittlung im Besteuerungsverfahren, Allgemeines
§ 62 Schnittstellen
§ 63 Anforderungen an die Programme
§ 64 Prüfung der Programme
§ 65 Haftung
§ 66 Authentifizierung, Datenübermittlung im Auftrag
Abschnitt 22 Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 67 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 23 Schlussbestimmungen
§ 68 Übergangsregelungen


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed