§ 42a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 3 6. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung ... eingefügt: „Abschnitt 20a Zu § 28 Nummer 3 des Gesetzes § 42a Elektronische Datenübermittlung im Besteuerungsverfahren, Allgemeines § 42b ... eingefügt: „Abschnitt 20a Zu § 28 Nummer 4 des Gesetzes § 42a Elektronische Datenübermittlung im Besteuerungsverfahren, Allgemeines (1) ... berechtigt, die Programme des Herstellers von der elektronischen Übermittlung nach § 42a technisch auszuschließen. Die Prüfungsstelle ist nicht verpflichtet, die Programme zu ... (2) Wer Programme nach Absatz 1 zur elektronischen Datenübermittlung im Auftrag ( § 42a Absatz 1 Satz 2 ) einsetzt, haftet, soweit auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Übermittlung ... eingesetzt wird, welches den Datenübermittler (Absender der Daten) authentifiziert und die in § 42a Absatz 3 bestimmten Anforderungen an die Gewährleistung der Authentizität und Integrität der ... Daten in gleicher Weise erfüllt. (2) Im Falle der Übermittlung im Auftrag ( § 42a Absatz 1 Satz 2 ) hat der Dritte die Daten dem Auftraggeber unverzüglich in leicht nachprüfbarer Form zur ...
Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
Artikel 5 VStDÜVEV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 42a bis 42f wie folgt gefasst: „§ 42a (weggefallen) § 42b ... werden die Angaben zu den §§ 42a bis 42f wie folgt gefasst: „ § 42a (weggefallen) § 42b (weggefallen) § 42c (weggefallen) § 42d ... durch die Wörter „schriftlich oder elektronisch" ersetzt. 3. Die §§ 42a bis 42f werden aufgehoben. 4. In § 43 werden die Wörter „§§ 1 ...
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