Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung - SchaumwZwStV)

Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-8-3-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 1a Hauptzollamt; örtliche Zuständigkeit
Abschnitt 2 Zu § 1 Absatz 4 Nummer 2 des Gesetzes
§ 2 Alkoholgehalt, steuerbare Menge
Abschnitt 3 Zu den §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes
§ 3 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
§ 4 Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
§ 5 Erteilung der Erlaubnis
§ 6 Sicherheitsleistung
§ 6a Überprüfung der Erlaubnis
§ 7 Änderung von Verhältnissen
§ 8 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
§ 9 Belegheft, Buchführung
§ 10 Vollständige Zerstörung; unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung
§ 11 Bestandsaufnahme im Steuerlager
§ 11a Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
Abschnitt 4 Zu § 6 des Gesetzes
§ 12 Registrierter Empfänger
Abschnitt 5 Zu § 7 des Gesetzes
§ 13 Registrierter Versender
Abschnitt 6 Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes
§ 14 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
Abschnitt 7 Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
§ 15 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
§ 16 Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
§ 17 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
§ 18 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
§ 19 Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 20 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 21 Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
§ 22 Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
§ 23 Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
§ 24 Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren
§ 25 Annullierung im Ausfallverfahren
§ 26 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein im Ausfallverfahren
§ 27 Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
§ 28 Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
Abschnitt 8 Zu den §§ 13 und 14 Absatz 3 und 4 des Gesetzes
§ 29 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
Abschnitt 9 Zu den §§ 14 und 15 des Gesetzes
§ 30 Steueranmeldung
§ 30a Herstellung von Schaumwein außerhalb eines Steuerlagers
Abschnitt 10 Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 31 Kleinbetragsregelung
Abschnitt 11 Zu § 18 des Gesetzes
§ 32 Anmeldung des Schaumweins
Abschnitt 12 Zu § 19 des Gesetzes
§ 33 Beförderungen zu privaten Zwecken
Abschnitt 13 Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes
§ 34 Zertifizierter Empfänger
§ 34a Zertifizierter Versender
§ 34b Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren
§ 34c Erstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 34d Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 34e Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 34f Beförderung im Ausfallverfahren
§ 34g Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
§ 35 (aufgehoben)
Abschnitt 14 Zu § 21 des Gesetzes
§ 36 Versandhandel
Abschnitt 15 Zu § 22 des Gesetzes
§ 37 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs
Abschnitt 15a Zu § 22b des Gesetzes
§ 37a Steueranmeldung; Kleinbetragsregelung
Abschnitt 16 Zu den §§ 23 und 23a des Gesetzes
§ 38 Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
§ 38a Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein
§ 38b Belegheft, Buchführung
§ 38c Lagerung, Bestandsaufnahme
§ 38d Abgabe von Schaumwein, zweckwidrige Verwendung
Abschnitt 17 Zu § 24 des Gesetzes
§ 39 Steuerentlastung im Steuergebiet
Abschnitt 18 Zu § 25 des Gesetzes
§ 40 Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs
Abschnitt 19 Zu § 26 des Gesetzes und § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
§ 41 Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
Abschnitt 20 (aufgehoben)
§ 42 (aufgehoben)
Abschnitt 20a Zu § 28 Nummer 4 des Gesetzes
§ 42a (aufgehoben)
§ 42b (aufgehoben)
§ 42c (aufgehoben)
§ 42d (aufgehoben)
§ 42e (aufgehoben)
§ 42f (aufgehoben)
Abschnitt 21 Zu den §§ 29 und 31 des Gesetzes
§ 43 Zwischenerzeugnisse
§ 43a Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
§ 44 Beförderungen zu privaten Zwecken
§ 45 (aufgehoben)
Abschnitt 22 Zu den §§ 32 und 33 des Gesetzes
§ 46 Steuerlagerinhaber
§ 47 Belegheft, Buchführung
§ 47a Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
§ 48 Registrierter Empfänger
§ 49 Registrierter Versender
§ 50 Verfahren für die Beförderung von Wein unter Steueraussetzung in andere, aus anderen und über andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 23 Zu § 33 des Gesetzes
§ 51 Zertifizierter Empfänger
§ 51a Zertifizierter Versender
§ 51b Verfahren für die Beförderung von Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere, aus anderen oder über andere Mitgliedstaaten
§ 52 Versandhandel
Abschnitt 24 Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 53 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 25 Schlussbestimmungen
§ 54 Übergangsregelungen


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