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(Stand: BGBl. I 2010, Nr. 38, S. 943-974, ausgegeben am 26.07.2010)
Artikel-Nr. bzw. §
Gesetzestitel,
Abkürzung, BGBl
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Verordnung zur Durchführung des Kaffeesteuergesetzes (Kaffeesteuerverordnung - KaffeeStV)
Artikel 5 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3334; Geltung ab 01.04.2010
FNA: 612-15-3-1; 6 Finanzwesen 61 Steuern und Abgaben 612 Verbrauchsteuern und Monopole
Änderungen / Synopse
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Entwurf / Begründung
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1 Gesetz verweist aus 2 Artikeln auf Kaffeesteuerverordnung
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Zu § 2 des Gesetzes
§ 2 Kaffeemenge, Kaffeeart, Herstellung
Abschnitt 3 Zu den §§ 5 und 6 des Gesetzes
§ 3 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
§ 4 Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers
§ 5 Erteilung der Erlaubnis
§ 6 Sicherheitsleistung
§ 7 Änderung von Verhältnissen
§ 8 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
§ 9 Belegheft, Buchführung
§ 10 Vollständige Zerstörung und unwiederbringlicher Verlust
§ 11 Bestandsaufnahme im Steuerlager
Abschnitt 4 Zu § 7 des Gesetzes
§ 12 Registrierter Versender
Abschnitt 5 Zu den §§ 8 und 23 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes
§ 13 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
Abschnitt 6 Zu § 9 des Gesetzes
§ 14 Beförderungen im Steuergebiet
§ 15 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
§ 16 Beförderungen in andere Mitgliedstaaten
§ 17 Ausfuhr
§ 18 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
Abschnitt 7 Zu den §§ 10 und 11 Absatz 3 des Gesetzes
§ 19 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
Abschnitt 8 Zu den §§ 11 und 12 des Gesetzes
§ 20 Steueranmeldung
Abschnitt 9 Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 21 Kleinbetragsregelung
Abschnitt 10 Zu § 3 und den §§ 13 bis 15 des Gesetzes
§ 22 Anmeldung des Kaffees und der kaffeehaltigen Ware
Abschnitt 11 Zu den §§ 3 und 16 des Gesetzes
§ 23 Beförderungen zu privaten Zwecken
Abschnitt 12 Zu den §§ 3 und 17 des Gesetzes
§ 24 Beförderungen zu gewerblichen Zwecken
§ 25 Nicht nur gelegentlicher Bezug zu gewerblichen Zwecken
§ 26 Durchfuhr
Abschnitt 13 Zu den §§ 3 und 18 des Gesetzes
§ 27 Versandhandel, Beauftragter
Abschnitt 14 Zu den §§ 3 und 19 des Gesetzes
§ 28 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Kaffee oder kaffeehaltiger Waren des zollrechtlich freien Verkehrs
Abschnitt 15 Zu § 20 des Gesetzes
§ 29 Rohkaffeehändler
§ 30 Steuerbefreiung für den Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren
Abschnitt 16 Zu § 21 des Gesetzes
§ 31 Aufnahme von versteuertem Kaffee in ein Steuerlager
§ 32 Steuerentlastung bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten und bei der Ausfuhr
§ 33 Nachweis der Ausfuhr bei Lieferungen in Drittländer oder Drittgebiete
§ 34 Nachweis bei Lieferung an einen Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat
Abschnitt 17 Zu § 23 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes
§ 35 Verbrauch durch diplomatische oder konsularische Vertretungen
Abschnitt 18 Zu § 20 Absatz 1 und den §§ 3 und 21 Absatz 2 des Gesetzes
§ 36 Vernichtung von Kaffee und kaffeehaltigen Waren, Steueraufsicht
Abschnitt 19 Zu § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
§ 37 Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
Abschnitt 20 Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 38 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 21 Schlussbestimmungen
§ 39 Übergangsregelungen
URL: http://www.buzer.de/gesetz/9082/index.htm