Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 5 6. VerbrStÄndV Änderung der Kaffeesteuerverordnung ... „Abschnitt 20 Zu § 23 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes § 38 Elektronische Datenübermittlung im Besteuerungsverfahren, Allgemeines § 39 ... „Abschnitt 20 Zu § 23 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes § 38 Elektronische Datenübermittlung im Besteuerungsverfahren, Allgemeines (1) ... (2) Wer Programme nach Absatz 1 zur elektronischen Datenübermittlung im Auftrag (§ 38 Absatz 1 Satz 2) einsetzt, haftet, soweit auf Grund unrichtiger oder unvollständiger ... wird, welches den Datenübermittler (Absender der Daten) authentifiziert und die in § 38 Absatz 3 bestimmten Anforderungen an die Gewährleistung der Authentizität und ... in gleicher Weise erfüllt. (2) Im Falle der Übermittlung im Auftrag (§ 38 Absatz 1 Satz 2) hat der Dritte die Daten dem Auftraggeber unverzüglich in leicht ... 16. Der bisherige Abschnitt 20 wird Abschnitt 21. 17. Der bisherige § 38 wird § 44 und wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter ...
Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
Artikel 6 VStDÜVEV Änderung der Kaffeesteuerverordnung ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 38 bis 43 wie folgt gefasst: „§ 38 (weggefallen) § 39 ... werden die Angaben zu den §§ 38 bis 43 wie folgt gefasst: „ § 38 (weggefallen) § 39 (weggefallen) § 40 (weggefallen) § 41 ... durch die Wörter „schriftlich oder elektronisch" ersetzt. 3. Die §§ 38 bis 43 werden ...
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