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Zitierungen von § 3 ZAGMonAwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ZAGMonAwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAGMonAwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ZAGMonAwV Anwendungsbereich; Befugnisse der Bundesanstalt (vom 20.12.2018)
... Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anbieten, lediglich die weiteren Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c einzureichen. (2) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ... die Aufstellung und den Inhalt der Monatsausweise sowie über die weiteren Angaben nach § 3 dieser Verordnung ...
§ 5 ZAGMonAwV Einreichungsverfahren und Einreichungstermin (vom 20.12.2018)
... Die Monatsausweise und die weiteren Angaben nach § 3 sind von den Instituten mit den folgenden Formularen einzureichen: 1. Monatsausweis ... Verlustrechnung -: GVZAG (Anlage 2), 3. weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV - Weitere Angaben -: WAZAG (Anlage 3).  ... (WAZAG) bleibt daneben bestehen. (2) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind der Deutschen Bundesbank jeweils nach dem Stand zum Ende des Berichtszeitraums bis zum 20. ... einzureichen. (3) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind im papierlosen Verfahren der Deutschen Bundesbank einzureichen. Die Deutsche ...
Anlage 3 ZAGMonAwV (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) WAZAG Weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV - Zahlungsvolumen - (vom 20.12.2018)
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der ZAG-Monatsausweisverordnung
V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2453
Anhang ZAGMonAwVÄndV (zu Artikel 1 Nummer 4)
...  Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) WAZAG Weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV - Zahlungsvolumen - [image:2018/2018I2462.gif|WAZAG Monatsausweis - Zahlungsvolumen -, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der ZAG-Monatsausweisverordnung
V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2453
Artikel 1 ZAGMonAwVÄndV
... Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anbieten, lediglich die weiteren Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c einzureichen." b) In Absatz 2 wird das Wort „Zahlungsinstituten" durch ... Wort „Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Weitere Angaben (1) Die weiteren ... ersetzt. 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „ § 3 Weitere Angaben (1) Die weiteren Angaben sind im Falle 1. der Ausgabe von ... 1 wird wie folgt gefasst: „Die Monatsausweise und die weiteren Angaben nach § 3 sind von den Instituten mit den folgenden Formularen einzureichen: 1. Monatsausweis ... -: GVZAG (Anlage 2), 3. weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV - Weitere Angaben -: WAZAG (Anlage 3)." bb) ...