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§ 4 - ZAG-Anzeigenverordnung (ZAGAnzV)

V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3603 (Nr. 70); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2087
Geltung ab 31.10.2009; FNA: 7610-16-2 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 4 Anzeigen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung)



(1) Auf die Anzeigen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind § 2 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 3 bis 5 und 7 bis 16 der Inhaberkontrollverordnung mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der dort genannten Zielunternehmen das Institut tritt.

(2) 1Die Absicht

1.
des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder

2.
der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 6 des Kreditwesengesetzes

ist mit dem Formular „Erwerb-Erhöhung" der Anlage 1 dieser Verordnung anzuzeigen. 2Bei komplexen Beteiligungsstrukturen ist der Anzeige zusätzlich das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen" der Anlage 2 dieser Verordnung sowie ein Schaubild der beabsichtigten Beteiligungsstruktur unter Angabe der jeweils gehaltenen Kapital- und Stimmrechtsanteile in Prozent beizufügen. 3Komplexe Beteiligungsstrukturen liegen insbesondere vor bei Beteiligungen, die gleichzeitig unmittelbar und mittelbar über ein oder mehrere Unternehmen, über mehrere Beteiligungsketten, im Zusammenwirken mit anderen, über Treuhandverhältnisse oder in anderen Fällen der Zurechnung von Stimmrechtsanteilen nach § 1 Absatz 9 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit § 34 Absatz 1 und 2 und § 35 des Wertpapierhandelsgesetzes gehalten werden. 4Die Absichtsanzeigen sind vollständig im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 7 und Absatz 1a Satz 1 des Kreditwesengesetzes, wenn das Formular nach Satz 1 vollständig ausgefüllt ist und alle erforderlichen Anlagen beigefügt sind. 5Können nicht alle erforderlichen Anlagen beigefügt werden, sind die Gründe hierfür anzugeben und die fehlenden Anlagen unverzüglich nachzureichen. 6Erst mit deren Eingang gelten die Absichtsanzeigen als vollständig. 7Eine Anzeige gilt für die Zwecke des § 14 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 7 des Kreditwesengesetzes als vollständig eingegangen, wenn sie bei der Bundesanstalt vollständig eingegangen ist.

(3) 1Ist der Anzeigepflichtige ein Institut mit Sitz im Inland, sind den Absichtsanzeigen keine Unterlagen und Erklärungen entsprechend § 8 Nummer 1 bis 5 und den §§ 9 bis 14 der Inhaberkontrollverordnung beizufügen. 2Ist der Anzeigepflichtige ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Institut, sind den Absichtsanzeigen keine Unterlagen und Erklärungen entsprechend den §§ 9 und 10 der Inhaberkontrollverordnung beizufügen.

(4) 1Der Inhaber einer bedeutenden Beteiligung hat jeden neu bestellten gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter oder neuen persönlich haftenden Gesellschafter mit den für die Beurteilung von dessen Zuverlässigkeit wesentlichen Tatsachen entsprechend des § 18 der Inhaberkontrollverordnung anzuzeigen. 2Das Ausscheiden eines gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreters oder eines persönlich haftenden Gesellschafters ist ebenfalls anzuzeigen.





 

Frühere Fassungen von § 4 ZAGAnzV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.12.2018Artikel 1 Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
vom 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
aktuell vorher 03.01.2018Artikel 24 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
aktuell vorher 15.04.2014Artikel 7 Verordnung zur Anpassung von aufsichtsrechtlichen Verordnungen an das CRD IV-Umsetzungsgesetz
vom 30.01.2014 BGBl. I S. 322
aktuellvor 15.04.2014Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 ZAGAnzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ZAGAnzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAGAnzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 ZAGAnzV (zu § 4 Absatz 2 Satz 1) Formular - Erwerb-Erhöhung *) (vom 26.06.2021)
... anzugeben sind. 6.2 Auf die Einreichung von Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 4 Abs. 3 ZAGAnzV bzw. § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 16 Abs. 1 und 2 InhKontrollV verzichten und ... die Einreichung von Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 4 Abs. 3 ZAGAnzV bzw. § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 16 Abs. 1 und 2 InhKontrollV verzichten und reicht diese deshalb nicht ein:  ... nachgereicht Kopie der Bevollmächtigung des Empfangsbevollmächtigten im Inland nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 3 Satz 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Formular ... erforderlich ja wird nachgereicht Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach § 4 Abs. 2 Satz 2 ZAGAnzV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Schaubild über komplexe ... erforderlich ja wird nachgereicht Schaubild über komplexe Beteiligungsstrukturen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 ZAGAnzV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Nachweis über die Identität oder Existenz ... nachgereicht Nachweis über die Identität oder Existenz des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Amtlich ... Satzung, des aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Liste der ... persönlich haftenden Gesellschafter, Vertretungsberechtigten und der weiteren Personen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 8 Nr. 3 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Darstellung der ... nachgereicht Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 4 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Liste mit den ... ja wird nachgereicht Liste mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 5 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Erklärung ... außerhalb der Finanzbranche im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 6 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Erklärung zum ... Erklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern des Instituts nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 7 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Formulare ... Formulare „Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit" nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 9 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Weitere Unterlagen und ... ja wird nachgereicht Weitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 9 InhKontrollV entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 3 Satz 3 und 4 ... Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 3 Satz 3 und 4 InhKontrollV wird nachgereicht Lebensläufe nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Arbeitszeugnisse ... ja wird nachgereicht Arbeitszeugnisse über unselbstständige Tätigkeiten nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 4 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... 4 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Darstellung der Konzernstruktur nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe a InhKontrollV nicht erforderlich ja wird ... ja wird nachgereicht Darstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe b InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... erforderlich ja wird nachgereicht Aufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe c InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... nicht erforderlich ja wird nachgereicht Angaben zur Führung von Geschäften nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa InhKontrollV nicht erforderlich  ... aa InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Angaben zu weiteren Unternehmen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb InhKontrollV nicht erforderlich  ... InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Liste sonstiger Anteilseigner etc. nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe e InhKontrollV nicht erforderlich ja wird ... § 11 Nr. 1 Buchstabe e InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Liste nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Liste über ... ja wird nachgereicht Liste über Anteilseigner etc. am Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 3 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Darstellung der ... erforderlich ja wird nachgereicht Darstellung der finanziellen und sonstigen Interessen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 12 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Darstellung der ... mit den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht den ... Kapitalflussrechnungen und Segmentberichterstattungen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht einer ... einer Aufzählung und Beschreibung der Einkommensquellen des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV wird nachgereicht Nachweisen nach § 4 Abs. 1 ... 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV wird nachgereicht Nachweisen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht einer ... 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht einer Vermögensaufstellung nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Nachweisen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht den ... Unternehmen und der Unternehmen, deren Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 3 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... Unternehmen und der Unternehmen, deren Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 4 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... ja wird nachgereicht den Konzernabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 4 Nr. 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht den ... den Berichten über die Konzernabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 4 Nr. 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... ja wird nachgereicht den Ratings über die Bonität des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht den ... erforderlich ja wird nachgereicht den Ratings über die Bonität des Konzerns nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht den ... wird nachgereicht den Ratings über die Bonität der einzelnen Konzernunternehmen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ...  Darstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und Fremdmittel nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... ja wird nachgereicht Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... wird nachgereicht Geschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 15 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja  ...
Anlage 2 ZAGAnzV (zu § 4 Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 4 Satz 3 und § 12 Absatz 3 Satz 2) Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen (vom 14.12.2018)
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Anhang ZAGAnzVÄndV (zu Artikel 1 Nummer 17)
... 1 (zu § 4 Absatz 2 Satz 1 ) Formular - Erwerb-Erhöhung [image:2018/2018I2285.gif|Formular - ... anzugeben sind. 6.2 Auf die Einreichung von Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 4 Abs. 3 ZAGAnzV bzw. § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 16 Abs. 1 und 2 InhKontrollV verzichten und ... die Einreichung von Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 4 Abs. 3 ZAGAnzV bzw. § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 16 Abs. 1 und 2 InhKontrollV verzichten und reicht diese deshalb nicht ein:  ... nachgereicht Kopie der Bevollmächtigung des Empfangsbevollmächtigten im Inland nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 3 Satz 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Formular ... erforderlich ja wird nachgereicht Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach § 4 Abs. 2 Satz 2 ZAGAnzV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Schaubild über komplexe ... erforderlich ja wird nachgereicht Schaubild über komplexe Beteiligungsstrukturen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 ZAGAnzV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Nachweis über die Identität oder Existenz ... nachgereicht Nachweis über die Identität oder Existenz des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Amtlich ... Satzung, des aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Liste der ... persönlich haftenden Gesellschafter, Vertretungsberechtigten und der weiteren Personen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 8 Nr. 3 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Darstellung der ... nachgereicht Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 4 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Liste mit den ... ja wird nachgereicht Liste mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 5 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Erklärung ... außerhalb der Finanzbranche im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 6 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Erklärung zum ... Erklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern des Instituts nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 7 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Formulare ... Formulare „Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit" nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 9 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Weitere Unterlagen und ... ja wird nachgereicht Weitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 9 InhKontrollV entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 3 Satz 3 und 4 ... Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 3 Satz 3 und 4 InhKontrollV wird nachgereicht Lebensläufe nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Arbeitszeugnisse ... ja wird nachgereicht Arbeitszeugnisse über unselbstständige Tätigkeiten nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 4 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... 4 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Darstellung der Konzernstruktur nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe a InhKontrollV nicht erforderlich ja wird ... ja wird nachgereicht Darstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe b InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... erforderlich ja wird nachgereicht Aufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe c InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... nicht erforderlich ja wird nachgereicht Angaben zur Führung von Geschäften nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa InhKontrollV nicht erforderlich  ... aa InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Angaben zu weiteren Unternehmen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb InhKontrollV nicht erforderlich  ... InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Liste sonstiger Anteilseigner etc. nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe e InhKontrollV nicht erforderlich ja wird ... § 11 Nr. 1 Buchstabe e InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Liste nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Liste über ... ja wird nachgereicht Liste über Anteilseigner etc. am Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 3 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Darstellung der ... erforderlich ja wird nachgereicht Darstellung der finanziellen und sonstigen Interessen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 12 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Darstellung der ... mit den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht den ... Kapitalflussrechnungen und Segmentberichterstattungen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht einer ... einer Aufzählung und Beschreibung der Einkommensquellen des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV wird nachgereicht Nachweisen nach § 4 Abs. 1 ... 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV wird nachgereicht Nachweisen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht einer ... 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht einer Vermögensaufstellung nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Nachweisen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht den ... Unternehmen und der Unternehmen, deren Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 3 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... Unternehmen und der Unternehmen, deren Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 4 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... ja wird nachgereicht den Konzernabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 4 Nr. 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht den ... den Berichten über die Konzernabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 4 Nr. 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... ja wird nachgereicht den Ratings über die Bonität des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht den ... erforderlich ja wird nachgereicht den Ratings über die Bonität des Konzerns nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht den ... wird nachgereicht den Ratings über die Bonität der einzelnen Konzernunternehmen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ...  Darstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und Fremdmittel nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... ja wird nachgereicht Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht  ... wird nachgereicht Geschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 15 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja  ... Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Satz 2 , § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 4 Satz 3 und § 12 Absatz 3 Satz 2) Anlage for ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Artikel 1 ZAGAnzVÄndV
... eingereichten Unterlagen die geänderten Unterlagen beizufügen." 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 4 Anzeigen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Erwerb oder ...

Verordnung zur Anpassung von aufsichtsrechtlichen Verordnungen an das CRD IV-Umsetzungsgesetz
V. v. 30.01.2014 BGBl. I S. 322
Artikel 7 CRDIVAnpV Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
... 2013 (BGBl. I S. 3672) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „§ 1 Absatz 9 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes" durch ...