Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 10a - ZAG-Anzeigenverordnung (ZAGAnzV)

V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3603 (Nr. 70); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2087
Geltung ab 31.10.2009; FNA: 7610-16-2 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|

§ 10a Anzeigen nach § 28 Absatz 1 Nummer 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Ausscheiden eines Geschäftsleiters sowie Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung)



Den Anzeigen nach § 28 Absatz 1 Nummer 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist eine Erklärung über den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und den Grund des Ausscheidens des Geschäftsleiters bzw. der Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung beizufügen.





 

Frühere Fassungen von § 10a ZAGAnzV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.12.2018Artikel 1 Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
vom 10.12.2018 BGBl. I S. 2278

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10a ZAGAnzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10a ZAGAnzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAGAnzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Artikel 1 ZAGAnzVÄndV
... „Institut" ersetzt und die Wörter „§ 8 Nummer 1 bis 6 und §§ 9 bis 11 und 14" werden durch die Wörter „§ 8 Nummer 1 bis 5 und den ... e) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 6. 11. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Anzeigen nach § 28 Absatz 1 Nummer 2 des ... 6. 11. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „ § 10a Anzeigen nach § 28 Absatz 1 Nummer 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Ausscheiden eines ...