§ 16 Unterlagen nach § 34 Absatz 1 Satz 2 bis 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Anträge auf Registrierung) und Mitteilungen nach § 34 Absatz 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse)
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Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Verordnung zur Änderung der ZAG-AnzeigenverordnungV. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Artikel 1 ZAGAnzVÄndV ... 28" ersetzt. 15. Nach § 13 werden die folgenden §§ 14 bis 16 eingefügt: „§ 14 Anzeigen nach § 28 Absatz 2 des ... Angaben ist das Formular gemäß Anlage 6 dieser Verordnung zu verwenden. § 16 Unterlagen nach § 34 Absatz 1 Satz 2 bis 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Anträge ...
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