interne Verweise§ 10a ZahlPrüfbV IT-Systeme (vom 20.12.2018) ... Der Abschlussprüfer hat im Rahmen der Beurteilung nach § 10 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 3 insbesondere darauf einzugehen, ob die organisatorischen, personellen und technischen Vorkehrungen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2468
Artikel 1 ZahlPrüfbVÄndV ... gefasst: „Abschnitt 2 Angaben zum Institut". c) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Ordnungsmäßigkeit der ... Institut". c) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst: „ § 10 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation". d) Nach der Angabe ... der Geschäftsorganisation". d) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe zu § 10a eingefügt: „§ 10a ... Wort „Zahlungsinstitut" durch das Wort „Institut" ersetzt. 11. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Ordnungsmäßigkeit der ... „Institut" ersetzt. 11. § 10 wird wie folgt gefasst: „ § 10 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation (1) Der ... ermöglichen, seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen." 12. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a IT-Systeme (1) ... 10a IT-Systeme (1) Der Abschlussprüfer hat im Rahmen der Beurteilung nach § 10 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 3 insbesondere darauf einzugehen, ob die organisatorischen, personellen und technischen Vorkehrungen ...
Verordnung zur Anpassung von aufsichtsrechtlichen Verordnungen an das CRD IV-Umsetzungsgesetz
V. v. 30.01.2014 BGBl. I S. 322
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