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Zitierungen von § 13a ZahlPrüfbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13a ZahlPrüfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZahlPrüfbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13b ZahlPrüfbV Absicherung für den Haftungsfall bei Kontoinformationsdiensten (vom 20.12.2018)
... und deren nicht autorisierte oder betrügerische Nutzung abgedeckt ist. § 13a Absatz 2 Nummer 1 und 2 finden entsprechende Anwendung. (3) Die Prüfungen sollen sich darüber hinaus ... mit § 11 der ZAG-Instituts-Eigenmittelverordnung erforderlich machen. (4) § 13a Absatz 4 findet entsprechende ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2468
Artikel 1 ZahlPrüfbVÄndV
... für den Haftungsfall bei Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten § 13a Absicherung für den Haftungsfall bei Zahlungsauslösediensten § 13b ... für den Haftungsfall bei Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten § 13a Absicherung für den Haftungsfall bei Zahlungsauslösediensten (1) Die ... und deren nicht autorisierte oder betrügerische Nutzung abgedeckt ist. § 13a Absatz 2 Nummer 1 und 2 finden entsprechende Anwendung. (3) Die Prüfungen sollen sich darüber hinaus ... mit § 11 der ZAG-Instituts-Eigenmittelverordnung erforderlich machen. (4) § 13a Absatz 4 findet entsprechende Anwendung." 18. Die Angabe der Überschrift zu Abschnitt ...
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