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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung (1. StrabBlPVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 19. Dezember 2009 StrabBlPV § 2, § 4, § 7, § 20

Die Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung vom 29. Juli 1988 (BGBl. I S. 1554), die durch Artikel 29 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Der Nummer 1 werden die Wörter „oder diesen vergleichbaren Beschäftigten" angefügt.

bb)
In Nummer 2 werden

aaa)
die Wörter „höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes" durch die Wörter „höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes" ersetzt und

bbb)
die Wörter „oder diesen vergleichbaren Beschäftigten" angefügt.

cc)
Das Wort „drei" wird durch das Wort „fünf" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 2 werden nach dem Wort „Verwaltungsdienstes" die Wörter „oder ein diesem vergleichbarer Beschäftigter" eingefügt.

2.
§ 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Der Nummer 1 werden die Wörter „oder ein diesem vergleichbarer Beschäftigter" angefügt.

b)
In Nummer 2 werden

aa)
die Wörter „höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes" durch die Wörter „höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes" ersetzt und

bb)
die Wörter „oder ein diesem vergleichbarer Beschäftigter" angefügt.

3.
In § 7 wird nach dem Wort „Antrag" das Wort „einmalig" eingefügt.

4.
Dem § 20 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Dabei werden Dezimalstellen bis 0,49 abgerundet und ab 0,50 aufgerundet."





 

Frühere Fassungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.12.2009 (21.07.2010)Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung
vom 12.07.2010 BGBl. I S. 940

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. StrabBlPVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. StrabBlPVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung
B. v. 12.07.2010 BGBl. I S. 940
Berichtigung 1. StrabBlPVÄndVBer
... vom 4. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3854) ist wie folgt zu berichtigen: 1. In Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb ist der Dreifachbuchstabe aaa wie folgt zu fassen: ... nichttechnischen Verwaltungsdienstes" ersetzt und". 2. In Artikel 1 Nummer 1 ist der Buchstabe b wie folgt zu fassen: „b) In Absatz 3 Satz 2 werden ... ein diesem vergleichbarer Beschäftigter" eingefügt." 3. In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b ist der Doppelbuchstabe aa wie folgt zu fassen: „aa) die ...

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 173 SchriftVG Änderung der Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung
... vom 29. Juli 1988 (BGBl. I S. 1554), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3854 ; 2010 I S. 940) geändert worden ist, werden nach dem Wort „schriftlichen" die ...