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Artikel 6 - Zweite Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen (2. TierSeuchRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2009 EGBlauzBekDV § 4, § 4a (neu), § 5

Die EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1905), die zuletzt durch die Verordnung vom 22. Juni 2009 (eBAnz AT63 2009 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absätze 1a bis 2a werden aufgehoben.

b)
Der bisherige Absatz 3 wird neuer Absatz 2.

2.
Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:

„§ 4a Weitergehende Maßnahmen

Die Befugnis der zuständigen Behörde, zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 weitergehende Maßnahmen nach § 79 Absatz 4 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Nummer 17 und § 18 in Verbindung mit § 23 des Tierseuchengesetzes anzuordnen, soweit diese zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich sind, bleibt unberührt."

3.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach § 4 Absatz 2 Satz 2 zuwiderhandelt."

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 3 wird das Komma durch das Wort „oder" ersetzt.

bb)
Nummer 4 wird aufgehoben.

cc)
Die bisherige Nummer 5 wird die neue Nummer 4; in ihr wird die Angabe „§ 4 Absatz 3 Satz 1" durch die Angabe „§ 4 Absatz 2 Satz 1" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 6 Zweite Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 2. TierSeuchRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. TierSeuchRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
B. v. 30.06.2015 BGBl. I S. 1098
Bekanntmachung EGBlauzBekDVNB
... 2009 (BGBl. I S. 3828), 6. den am 24. Dezember 2009 in Kraft getretenen Artikel 6 der Verordnung vom 18. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3939), 7. den am 22. Dezember 2011 in ...

Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
Artikel 14 BMELVAnpV Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1905), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 18. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3939) geändert worden ist, werden nach dem ...