Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Lade- und Löschzeitenverordnung (BinSchLVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3958 (Nr. 81); Geltung ab 31.12.2009
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Eingangsformel



Auf Grund des § 412 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs, der zuletzt durch Artikel 99 Nummer 2 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:



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