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(Stand: BGBl. I 2010, Nr. 10, S. 237-252, ausgegeben am 09.03.2010)
Artikel-Nr. bzw. §
Gesetzestitel,
Abkürzung, BGBl

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im GGBefGNBBer

Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefGNBBer)

B. v. 28.12.2009 BGBl. I S. 3975; Geltung ab 01.01.2010
Änderungen / Synopse

Berichtigung





Berichtigung


geänderte Normen: mWv. 01.01.2010 GGBefGNB

In der Bekanntmachung der Neufassung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1774) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:

1. In § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sind die Wörter „das Zusammenpacken und Zusammenladen" durch die Wörter „das Zusammenpacken, Zusammenladen" zu ersetzen.

2. In § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 sind die Wörter „des Ergebnisses" durch die Wörter „des Erfordernisses" zu ersetzen.

3. In § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 18 ist das Wort „betreuten" durch das Wort „betrauten" zu ersetzen.

4. In § 7 Absatz 1 Satz 2 sind die Wörter „mit Rechtsverordnung" durch die Wörter „durch Rechtsverordnung" zu ersetzen.

5. In § 7 Absatz 2 ist das Wort „herausgestellt" durch das Wort „herausstellt" zu ersetzen.

6. In § 9 Absatz 2 Satz 2 ist nach den Wörtern „Gesundheit von Menschen" das Wort „und" zu streichen.

7. In § 9 Absatz 3a ist das Wort „Beförderungsmittel" durch das Wort „Beförderungsbehältnisse" zu ersetzen.

8. In § 9 Absatz 3b sind die Wörter „geprüft wurden" durch die Wörter „geprüft worden sind" zu ersetzen.

9. In § 9 Absatz 5 ist nach den Wörtern „gemäß Absatz 3 herstellt" ein Komma und das Wort „einführt" einzufügen.

10. In § 9a Absatz 1 ist das Wort „Mitgliedsstaaten" durch das Wort „Mitgliedstaaten" und das Wort „Vertragsstaate" durch das Wort „Vertragsstaaten" zu ersetzen.

11. In § 9a Absatz 4 ist das Wort „Mitgliedsstaat" durch das Wort „Mitgliedstaat" und das Wort „Wirtschaftraum" durch das Wort „Wirtschaftsraum" zu ersetzen.

12. In § 11 ist das Wort „Freiheitsstraße" durch das Wort „Freiheitsstrafe" zu ersetzen.

13. In § 12 Absatz 2 Satz 3 sind die Wörter „Muster von Versandstücken" durch die Wörter „Muster der Versandstücke" zu ersetzen.

14. In § 12 Absatz 3 ist das Wort „Antragsstellers" durch das Wort „Antragstellers" zu ersetzen.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Im Auftrag H. Rein