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Stand: BGBl. I 2013, Nr. 24, S. 1249-1272, ausgegeben am 17.05.2013
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| Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefGNBBer)k.a.Abk.; B. v. 28.12.2009 BGBl. I S. 3975 (Nr. 81); Geltung ab 01.01.2010
1 Änderung durch die GGBefGNBBer BerichtigungBerichtigungBerichtigung der GGBefGNBBer ändert mWv. 1. Januar 2010 GGBefGNB In der Bekanntmachung der Neufassung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1774) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen: 1. In § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sind die Wörter „das Zusammenpacken und Zusammenladen" durch die Wörter „das Zusammenpacken, Zusammenladen" zu ersetzen. 2. In § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 sind die Wörter „des Ergebnisses" durch die Wörter „des Erfordernisses" zu ersetzen. 3. In § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 18 ist das Wort „betreuten" durch das Wort „betrauten" zu ersetzen. 4. In § 7 Absatz 1 Satz 2 sind die Wörter „mit Rechtsverordnung" durch die Wörter „durch Rechtsverordnung" zu ersetzen. 5. In § 7 Absatz 2 ist das Wort „herausgestellt" durch das Wort „herausstellt" zu ersetzen. 6. In § 9 Absatz 2 Satz 2 ist nach den Wörtern „Gesundheit von Menschen" das Wort „und" zu streichen. 7. In § 9 Absatz 3a ist das Wort „Beförderungsmittel" durch das Wort „Beförderungsbehältnisse" zu ersetzen. 8. In § 9 Absatz 3b sind die Wörter „geprüft wurden" durch die Wörter „geprüft worden sind" zu ersetzen. 9. In § 9 Absatz 5 ist nach den Wörtern „gemäß Absatz 3 herstellt" ein Komma und das Wort „einführt" einzufügen. 10. In § 9a Absatz 1 ist das Wort „Mitgliedsstaaten" durch das Wort „Mitgliedstaaten" und das Wort „Vertragsstaate" durch das Wort „Vertragsstaaten" zu ersetzen. 11. In § 9a Absatz 4 ist das Wort „Mitgliedsstaat" durch das Wort „Mitgliedstaat" und das Wort „Wirtschaftraum" durch das Wort „Wirtschaftsraum" zu ersetzen. 12. In § 11 ist das Wort „Freiheitsstraße" durch das Wort „Freiheitsstrafe" zu ersetzen. 13. In § 12 Absatz 2 Satz 3 sind die Wörter „Muster von Versandstücken" durch die Wörter „Muster der Versandstücke" zu ersetzen. 14. In § 12 Absatz 3 ist das Wort „Antragsstellers" durch das Wort „Antragstellers" zu ersetzen. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Im Auftrag H. Rein Link zu dieser Seite: http://www.buzer.de/gesetz/9179/index.htm
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