Zitierungen von § 2 Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 KKInsoHaftV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KKInsoHaftV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 KKInsoHaftV Aufteilung auf die Krankenkassen der übrigen Kassenarten bei Schließung einer Krankenkasse (vom 01.01.2020)
... Übersteigt der auf die Krankenkassen der betroffenen Kassenart ( § 2 Absatz 1 ) aufzuteilende Betrag 2,5 Prozent des Gesamtbetrags der jährlichen Zuweisungen, den diese ... auf die Krankenkassen der anderen Kassenarten aufgeteilt. Bei den Krankenkassen nach § 2 Absatz 1 Satz 3 ist der Zuweisungsbetrag in dem Verhältnis nach § 2 Absatz 2 Satz 2 zu verringern. ... Krankenkassen nach § 2 Absatz 1 Satz 3 ist der Zuweisungsbetrag in dem Verhältnis nach § 2 Absatz 2 Satz 2 zu verringern. (2) Der Ermittlung des Gesamtbetrags der Zuweisungen nach ... die Aufteilung des übersteigenden Betrags auf die einzelnen Krankenkassen gilt § 2 entsprechend. Bei den in § 2 Absatz 1 Satz 3 genannten Krankenkassen ist dabei der ... Betrags auf die einzelnen Krankenkassen gilt § 2 entsprechend. Bei den in § 2 Absatz 1 Satz 3 genannten Krankenkassen ist dabei der Mitgliederanteil zu Grunde zu legen, der bei der Anwendung ... Krankenkassen ist dabei der Mitgliederanteil zu Grunde zu legen, der bei der Anwendung des § 2 Absatz 2 Satz 2 nicht berücksichtigt worden ...
§ 4 KKInsoHaftV Aufteilung im Insolvenzfall
... Verpflichtungen nach § 1 Absatz 3 durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen gilt § 2 entsprechend. (2) Übersteigen die auf die Krankenkassen der Kassenart ... der jährlichen Zuweisungen, die die Krankenkassen der betroffenen Kassenart (§ 2 Absatz 1) aus dem Gesundheitsfonds erhalten, wird der übersteigende Betrag auf die ... Zuweisungen übersteigen, die die Krankenkassen der betroffenen Kassenart (§ 2 Absatz 1) aus dem Gesundheitsfonds ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 14 GKV-VStG Änderung der Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse
...  2 Absatz 2 der Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den ...


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