§ 12 - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)

V. v. 26.01.2010 BGBl. I S. 38 (Nr. 4); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.10.2021 BGBl. I S. 4676
Geltung ab 22.03.2010; FNA: 2129-8-1-3 Umweltschutz
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§ 12 Messöffnung


§ 12 wird in 4 Vorschriften zitiert

Der Betreiber einer Feuerungsanlage, für die nach den §§ 14 und 15 Messungen von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger vorgeschrieben sind, hat eine Messöffnung herzustellen oder herstellen zu lassen, die den Anforderungen nach Anlage 1 entspricht. Hat eine Feuerungsanlage mehrere Verbindungsstücke, ist in jedem Verbindungsstück eine Messöffnung einzurichten. In anderen als den in Satz 1 genannten Fällen hat der Betreiber auf Verlangen der zuständigen Behörde die Herstellung einer Messöffnung zu gestatten.

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Zitierungen von § 12 1. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 1. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 1. BImSchV Anwendungsbereich (vom 20.06.2019)
... Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt oder mehr. (2) Die §§ 4 bis 20 sowie die §§ 25 und 26 gelten nicht für 1. Feuerungsanlagen, die ...
§ 24 1. BImSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 20.06.2019)
... Heizkessel in einer Feuerungsanlage einsetzt, 6. (aufgehoben) 7. entgegen § 12 Satz 3 die Herstellung einer Messöffnung nicht gestattet, 8. entgegen § 14 Absatz 2, ...
Anlage 1 1. BImSchV (zu § 12) Messöffnung
 
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Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... 4 Absatz 6 AEG, § 4 Absatz 6 1. BImSchV i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 12 1. BImSchV i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 22 1. BImSchV i. V. m. § 4 Absatz 6 ...


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