§ 28 - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)

V. v. 26.01.2010 BGBl. I S. 38 (Nr. 4); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.10.2021 BGBl. I S. 4676
Geltung ab 22.03.2010; FNA: 2129-8-1-3 Umweltschutz
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§ 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 28 ändert mWv. 22. März 2010 1. BImSchV

Diese Verordnung tritt am 22. März 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 490), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 14. August 2003 (BGBl. I S. 1614) geändert worden ist, außer Kraft.



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