Diensteanbieter nach § 2 haben die Sperrliste durch geeignete Maßnahmen gegen Kenntnisnahme durch Dritte, die an der Umsetzung der Sperrung nicht beteiligt sind, zu sichern.
... 2 haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste durch Maßnahmen nach den §§ 2 bis 4 schuldhaft nicht ordnungsgemäß umsetzen. (2) Zivilrechtliche ...
... 3 eine Maßnahme nicht oder nicht rechtzeitig ergreift oder 2. entgegen § 3 die Sperrliste nicht, nicht richtig oder nicht vollständig sichert. (2) Die ...