Artikel 2 - Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (EGZugErschwG k.a.Abk.)

G. v. 17.02.2010 BGBl. I S. 78 (Nr. 6); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2958
Geltung ab 23.02.2010, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 23. Februar 2010 TKG § 96, § 149

Das Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 96 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Wörter „und verwenden" werden gestrichen und nach dem Wort „Abschnitt" die Wörter „oder in § 2 oder § 4 des Zugangserschwerungsgesetzes" eingefügt.

bb)
Die folgenden Sätze werden angefügt:

„Diese Verkehrsdaten dürfen nur verwendet werden, soweit dies für die in Satz 1 genannten oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke oder zum Aufbau weiterer Verbindungen erforderlich ist. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen."

b)
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Eine über Absatz 1 hinausgehende Erhebung oder Verwendung der Verkehrsdaten ist unzulässig."

2.
§ 149 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 16 wird nach der Angabe „§ 96 Abs. 2" die Angabe „Satz 1" gestrichen und werden vor dem Wort „verwendet" die Wörter „erhebt oder" eingefügt.

b)
In Nummer 17 werden die Wörter „§ 96 Abs. 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 96 Abs. 1 Satz 3" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EGZugErschwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGZugErschwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Vierte Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung
V. v. 10.05.2010 BGBl. I S. 582
Eingangsformel 4. TNGebVÄndV
... § 142 Absatz 2 Satz 1, 3, 6 und 7 des Telekommunikationsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Februar 2010 (BGBl. I S. 78) geändert worden ist, in Verbindung mit dem ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 506, 941
Artikel 3 PTSRNG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Februar 2010 (BGBl. I S. 78) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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