Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2010 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2010 (GewStUEzV 2010 k.a.Abk.)

V. v. 12.02.2010 BGBl. I S. 129 (Nr. 7)
Geltung ab 01.01.2010 bis 31.12.2010; FNA: 605-1-10-21 Gemeindefinanzen
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§ 3


§ 3 ändert mWv. 31. Dezember 2010 GewStUEzV 2010

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft und am 31. Dezember 2010 außer Kraft.



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