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Zitierungen von § 1 BfArM-Arzneimitteldatenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BfArM-AMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BfArM-AMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 BfArM-AMV Datenübermittlung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (vom 27.01.2022)
... Bundes und der Länder an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die in § 1 Absatz 1 Nummer 1, 2, Absatz 2 und 3 genannten Daten durch Datenfernübertragung oder auf automatisiert verarbeitbaren ... (2) Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler übermitteln die in § 1 Absatz 1 Nummer 3 genannten Daten dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durch ...
§ 3 BfArM-AMV Bereitstellung von Daten und Nutzung des Informationssystems (vom 26.05.2020)
... Die in dem Informationssystem nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 gespeicherten Daten werden den für das Arzneimittelrecht und das Strahlenschutzrecht ... Länder zum Abruf bereitgestellt. Die in dem Informationssystem 1. nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a gespeicherten Daten werden der in § 77 Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes genannten ... Arzneimittelgesetzes genannten Bundesoberbehörde zum Abruf bereitgestellt, 2. nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a und b gespeicherten Daten werden der zuständigen obersten Landesbehörde zum Abruf ... und Medizinprodukte übermittelt der Europäischen Arzneimittel-Agentur die Daten nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a, d, e, g und f im Hinblick auf die Anzeigen von Wirkstoffimporteuren, -herstellern und -händlern. ... die Anzeigen von Wirkstoffimporteuren, -herstellern und -händlern. Die Daten nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a werden nicht übermittelt, soweit die Herstellungserlaubnis nur für ... obersten Landesbehörden zugewiesen. (4) Eine Übermittlung der in § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Daten durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte an andere ...
§ 4 BfArM-AMV Speicherungsfrist (vom 26.05.2020)
... nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 2 mit Ausnahme personenbezogener Daten sollen mindestens 30 Jahre über die Dauer der ... Arzneimittels hinaus in dem Informationssystem zur Verfügung stehen. Daten nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 sind spätestens fünf Jahre nach ihrer Übermittlung an das Bundesinstitut für ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung der DIMDI-Arzneimittelverordnung, der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und der Bundespflegesatzverordnung an die gesetzliche Aufgabenübertragung vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und zur weiteren Änderung der Bundespflegesatzverordnung
V. v. 13.07.2020 BGBl. I S. 1692
Artikel 1 DIMDI-AMVuaÄndV Änderung der DIMDI-Arzneimittelverordnung
... und Medizinprodukte (BfArM-Arzneimitteldatenverordnung)". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter „Deutschen ...

Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2192, 2017 I 154, 2304; zuletzt geändert durch Artikel 12a G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3048
Artikel 12 2. AMGuaÄndG Änderung der DIMDI-Arzneimittelverordnung
... (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e wird wie folgt ...