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Erste Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen (BSEUntersVuaÄndV k.a.Abk.)


Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund

-
des § 13 Absatz 1 Nummer 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205) und

-
des § 73a Satz 1 und 2 Nummer 1, des § 79 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Nummer 1 sowie des § 79 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 29 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, 3588):


Artikel 1 Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 4. März 2010 BSEUntersV § 1, Anlage (neu)

Die BSE-Untersuchungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 2002 (BGBl. I S. 3730; 2004 I S. 1405), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2461) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1a werden die Wörter „im Inland geboren und gehalten worden sind" durch die Wörter „in einem der in der Anlage aufgeführten Mitgliedstaaten geboren worden sind" ersetzt.

2.
Folgende Anlage wird angefügt:

„Anlage (zu § 1 Absatz 1a)

Belgien

Dänemark

Deutschland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Irland

Italien

Luxemburg

Niederlande

Österreich

Portugal

Schweden

Slowenien

Spanien

Vereinigtes Königreich".


Artikel 2 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. März 2010 TSEÜberwV § 1, Anlage (neu)

Die TSE-Überwachungsverordnung vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3631), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Juli 2009 (BGBl. I S. 2155) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 2 werden die Wörter „im Inland geboren und gehalten worden sind" durch die Wörter „in einem der in der Anlage aufgeführten Mitgliedstaaten geboren worden sind" ersetzt.

2.
Folgende Anlage wird angefügt:

„Anlage (zu § 1 Absatz 2)

Belgien

Dänemark

Deutschland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Irland

Italien

Luxemburg

Niederlande

Österreich

Portugal

Schweden

Slowenien

Spanien

Vereinigtes Königreich".


Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. März 2010.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ilse Aigner