Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (1. VersMedVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 30 Absatz 17 des Bundesversorgungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe i des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung:



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