Artikel 3 - Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die Dienstleistungsrichtlinie (DLRLUmsV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Schaustellerhaftpflichtverordnung


Artikel 3 ändert mWv. 18. März 2010 SchauHV § 2

§ 2 der Schaustellerhaftpflichtverordnung vom 17. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1598), die durch Artikel 12 des Gesetzes vom 10. November 2001 (BGBl. I S. 2992) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

 
a)
Der Wortlaut wird Absatz 1.

b)
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Dies gilt auch für Gewerbetreibende aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die der Versicherungspflicht nach § 1 unterliegen."



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