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§ 7 - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (HtDBWVAPrV)
V. v. 31.03.2010 BGBl. I S. 366 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 01.12.2009; FNA: 2030-7-17-5 Beamte
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Geltung ab 01.12.2009; FNA: 2030-7-17-5 Beamte
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§ 7 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Vor der Einstellung haben die Bewerberinnen und Bewerber dafür zu sorgen, dass die Einstellungsbehörde folgende Unterlagen erhält:
- 1.
- ein aktuelles amtsärztliches Gesundheitszeugnis oder ein aktuelles Gesundheitszeugnis einer beamteten Vertrauensärztin, eines beamteten Vertrauensarztes, einer Personalärztin oder eines Personalarztes, in dem auch zur Beamtendiensttauglichkeit Stellung genommen wird,
- 2.
- gegebenenfalls eine Ausfertigung der Eheurkunde oder der Lebenspartnerschaftsurkunde und Ausfertigungen der Geburtsurkunden der Kinder,
- 3.
- ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der Einstellungsbehörde und
- 4.
- eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers darüber, ob sie oder er
- a)
- in einem Ermittlungs- oder sonstigen Strafverfahren beschuldigt wird und
- b)
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.
Text in der Fassung des Artikels 7 Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner G. v. 20. November 2015 BGBl. I S. 2010 m.W.v. 26. November 2015
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Frühere Fassungen von § 7 HtDBWVAPrV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 26.11.2015 | Artikel 7 Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2010 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 HtDBWVAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 HtDBWVAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HtDBWVAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
Artikel 7 LPartRBerG Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik -
... § 7 Satz 1 Nummer 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren ...
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