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Zitierungen von § 21 HtDBWVAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 HtDBWVAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HtDBWVAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 30 HtDBWVAPrV Gesamtergebnis (vom 05.04.2017)
... Die Große Staatsprüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil nach § 21 Absatz 2 mindestens mit „ausreichend (5 Rangpunkte oder Durchschnittsrangpunktzahl 5)" bewertet ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9237/v166094.htm