Artikel 5 - Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz (SozVersStabG)

Artikel 5 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2010 RSAV § 40

Dem § 40 der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung vom 3. Januar 1994 (BGBl. I S. 55), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3 angefügt:

 
„(3) Für das Jahr 2010 ermittelt das Bundesversicherungsamt den Betrag nach Absatz 1, indem der Wert nach Absatz 1 Nummer 1 um die konjunkturbedingte Beteiligung des Bundes nach § 221a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der am 1. Januar 2010 geltenden Fassung erhöht wird. Das Bundesversicherungsamt macht den nach Satz 1 ermittelten Betrag in geeigneter Form bekannt."

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Zitierungen von Artikel 5 SozVersStabG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 SozVersStabG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SozVersStabG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 SozVersStabG Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Artikel 4 und 5 treten am 1. Januar 2010 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (21. RSA-ÄndV)
V. v. 04.06.2010 BGBl. I S. 753
Artikel 1 21. RSA-ÄndV Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
... Risikostruktur-Ausgleichsverordnung vom 3. Januar 1994 (BGBl. I S. 55), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. April 2010 (BGBl. I S. 410) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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