Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes (DirektZahlVerpflGNB k.a.Abk.)

B. v. 28.04.2010 BGBl. I S. 588 (Nr. 22); Geltung ab 17.04.2010
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 17. April 2010 DirektZahlVerpflG § 2

Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom 14. April 2010 (BGBl. I S. 418) wird nachstehend der Wortlaut des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes in der seit dem 17. April 2010 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
das am 1. August 2004 in Kraft getretene Gesetz vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763, 1767),

2.
den am 1. Mai 2008 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 22. April 2008 (BGBl. I S. 738),

3.
den am 20. Juni 2009 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1284),

4.
den am 17. April 2010 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes.

Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ilse Aigner



(gesamter Text und Änderungshistorie siehe Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz)



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