Artikel 7 - Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (1. EULMRDVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkraftteten


Artikel 7 ändert mWv. 21. Mai 2010 EiProdV FlHV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.
die Eier- und Eiprodukte-Verordnung vom 17. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2288), die zuletzt durch Artikel 14 der Verordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816), geändert worden ist,

2.
die Fleischhygiene-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 2001 (BGBl. I S. 1366), die zuletzt durch Artikel 16 der Verordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816) geändert worden ist.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. Mai 2010.



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