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Artikel 2 - Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze (StabRuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2010 FAG § 11

Das Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 11 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen berichten dem Stabilitätsrat jährlich im Rahmen von Fortschrittsberichten „Aufbau Ost" über ihre jeweiligen Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke und die Verwendung der erhaltenen Mittel zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten."

b)
In Satz 4 werden die Wörter „Ende September" durch die Wörter „spätestens zum 15. September" und das Wort „Finanzplanungsrat" durch das Wort „Stabilitätsrat" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 StabRuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StabRuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 13 StVereinfG 2011 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
... Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Mai 2010 (BGBl. I S. 671) geändert worden ist, werden der Betrag ...