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Artikel 4 - Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze (StabRuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft, soweit in Absatz 2 oder in Absatz 3 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Artikel 3a tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Artikel 3b tritt mit Wirkung vom 6. März 2009 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Juni 2010.

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