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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.06.2010 BGBl. I S. 814 (Nr. 33); Geltung ab 26.06.2010
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Artikel 1 Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 26. Juni 2010 Biokraft-NachV § 38, § 66, § 70, Anlage 1, Anlage 2

Die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung vom 30. September 2009 (BGBl. I S. 3182) wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 70 wie folgt gefasst:

„§ 70 Übergangsbestimmung".

2.
In § 38 Satz 3 wird das Wort „Annerkennung" durch das Wort „Anerkennung" ersetzt.

3.
§ 66 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 werden die Wörter „und Anlage 2 Nummer 3 Satz 3" gestrichen.

b)
Das Nummer 13 abschließende Komma wird durch das Wort „und" ersetzt.

c)
Nummer 14 wird aufgehoben.

d)
Die bisherige Nummer 15 wird Nummer 14.

4.
§ 70 wird wie folgt gefasst:

„§ 70 Übergangsbestimmung

Diese Verordnung ist nicht auf Biokraftstoffe anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2011 in den Verkehr gebracht werden."

5.
Die Anlage 1 (zu § 8 Absatz 3) wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 18 Satz 3 wird das Wort „Zweck" durch das Wort „Zwecke" ersetzt.

b)
Nummer 19 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Angabe „98/34/EG" wird durch die Angabe „98/70/EG" ersetzt.

bb)
Folgender Satz wird angefügt:

Richtlinie 98/70/EG bezeichnet die Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates (ABl. L 350 vom 28.12.1998, S. 86, L 124 vom 25.5.2000, S. 66), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 88) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung."

6.
Die Anlage 2 (zu § 8 Absatz 4) wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In der Tabelle zu Buchstabe a werden die Doppelbuchstaben pp und qq aufgehoben.

bb)
In der Tabelle zu Buchstabe b werden die Doppelbuchstaben vv und ww aufgehoben.

cc)
In der Tabelle zu Buchstabe c werden die Doppelbuchstaben pp und qq aufgehoben.

dd)
In der Tabelle zu Buchstabe d werden die Doppelbuchstaben vv und ww aufgehoben.

b)
Nummer 3 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 Biokraft-NachVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Biokraft-NachVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote
V. v. 17.06.2011 BGBl. I S. 1105
Artikel 1 1. BImSchV36ÄndV
... vom 30. September 2009 (BGBl. I S. 3182), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Juni 2010 (BGBl. I S. 814) geändert worden ist, in der jeweils ...

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... vom 30. September 2009 (BGBl. I S. 3182), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Juni 2010 (BGBl. I S. 814) geändert worden ist, wird jeweils vor dem ...