Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (9. BaFinBefugVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.06.2010 BGBl. I S. 850 (Nr. 35); Geltung ab 13.07.2010
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 17 Absatz 7 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2010 (BGBl. I S. 786) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 13. Juli 2010 BaFinBefugV § 1

In § 1 Nummer 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch die Verordnung vom 11. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3904) geändert worden ist, wird nach der Angabe „§ 9 Abs. 4 Nr. 1 bis 5" ein Komma und die Angabe „des § 17 Absatz 7 Satz 1" eingefügt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Juli 2010.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble



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