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Artikel 2 - Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (4. SchRegOÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Juli 2010.

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