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Artikel 2 - Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte (WpMiVoG k.a.Abk.)

G. v. 21.07.2010 BGBl. I S. 945 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Geltung ab 27.07.2010, abweichend siehe Artikel 2
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Artikel 2 Inkrafttreten


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) In Artikel 1 Nummer 5 tritt § 30i Absatz 5 am 1. Januar 2012 in Kraft, § 30i Absatz 1 bis 4 tritt am 26. März 2012 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Juli 2010.





 

Frühere Fassungen von Artikel 2 Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.12.2011Artikel 20 Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
vom 06.12.2011 BGBl. I S. 2481

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 WpMiVoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpMiVoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 20 VermAnlGEG Änderung des Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte
...  2 Absatz 2 des Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und ...