Änderung Artikel 2 Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte vom 13.12.2011

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Artikel 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.12.2011 geltenden Fassung
Artikel 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 13.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 20 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) In Artikel 1 Nummer 5 tritt § 30i des Wertpapierhandelsgesetzes am 26. März 2012 in Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) In Artikel 1 Nummer 5 tritt § 30i Absatz 5 am 1. Januar 2012 in Kraft, § 30i Absatz 1 bis 4 tritt am 26. März 2012 in Kraft.




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