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Artikel 10 - Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (KVRuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juli 2010 ÄApprO § 39

§ 39 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2495) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe „Abs. 2" die Angabe „, Absatz 2a" eingefügt.

2.
In Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter „§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Satz 3 Nr. 3" durch die Wörter „§ 3 Absatz 2a oder § 14b Absatz 2" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 KVRuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KVRuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 30 BQFGEG Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 24. Juli 2010 (BGBl. I S. 983) geändert worden ist, wird wie folgt ...