§ 8 - Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (DüngVBV k.a.Abk.)

V. v. 21.07.2010 BGBl. I S. 1062 (Nr. 40); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 V. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 846
Geltung ab 01.09.2010; FNA: 7820-15-1 Ackerbau und Pflanzenbau
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§ 8 Inkrafttreten


§ 8 wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt am 1. September 2010 in Kraft.

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Zitierungen von § 8 Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 DüngVBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DüngVBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305
Artikel 2 DüVEV 2017 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
... Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a wird die Angabe „§ 5 Absatz 4" durch die Angabe „ § 8 Absatz 6 " ersetzt. 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut ...


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