Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des
Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (BGBl. I S. 1) auch in Berlin (West). Rechtsverordnungen, die auf Grund der in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigungen erlassen werden, gelten in Berlin (West) nach § 14 des
Dritten Überleitungsgesetzes.