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Zitierungen von § 5 Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SGBIIKennzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGBIIKennzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 SGBIIKennzV Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (vom 22.03.2019)
... Ergänzungsgröße wird mit Bezug auf die Langzeitleistungsbeziehenden entsprechend § 5 Absatz 1 gebildet; 2. die „Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden": ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
V. v. 15.03.2019 BGBl. I S. 339
Artikel 1 1. SGBIIKennzVÄndV
... sowie nach dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt"." 2. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 10 EGRBEG Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... durch das Wort „Leistungsberechtigten" ersetzt. 2. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...
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