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Zitierungen von § 7 GntDAIVVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 GntDAIVVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GntDAIVVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 GntDAIVVDV Dauer und Aufbau des Studiums (vom 01.01.2023)
... sich aus dem Modulhandbuch in der jeweils bei Aufnahme des Studiums geltenden Fassung entsprechend § 7 Absatz 1 Satz 2 ...
§ 12 GntDAIVVDV Modulprüfungen im Hauptstudium (vom 01.01.2023)
... mehreren Prüfungsteilen bestehen. (3) Sechs Module der Kompetenzbereiche 1 bis 6 ( § 7 Absatz 3 ) werden jeweils mit einer Klausur mit einer Bearbeitungszeit von 240 Minuten abgeschlossen. ...
§ 15 GntDAIVVDV Mündliche Abschlussprüfung (vom 01.01.2023)
... mündlichen Abschlussprüfung sollen zu gleichen Teilen die Kompetenzbereiche 1 bis 6 nach § 7 Absatz 3 sein. Die mündliche Abschlussprüfung soll nicht länger als 40 Minuten ... a) verfassungsrechtliche und europarechtliche Rahmenbedingungen der Bundesverwaltung ( § 7 Absatz 3 Nummer 1 ), b) öffentlich-rechtliches Handeln in der Bundesverwaltung (§ 7 Absatz 3 ... 7 Absatz 3 Nummer 1), b) öffentlich-rechtliches Handeln in der Bundesverwaltung ( § 7 Absatz 3 Nummer 2 ), c) privatrechtliches Handeln in der Bundesverwaltung (§ 7 Absatz 3 Nummer 3) ... (§ 7 Absatz 3 Nummer 2), c) privatrechtliches Handeln in der Bundesverwaltung ( § 7 Absatz 3 Nummer 3 ) und d) Personal in der Bundesverwaltung (§ 7 Absatz 3 Nummer 6) und  ... Bundesverwaltung (§ 7 Absatz 3 Nummer 3) und d) Personal in der Bundesverwaltung ( § 7 Absatz 3 Nummer 6 ) und 2. der Gegenstand der mündlichen Abschlussprüfung zu gleichen Teilen den ... Handeln in der Bundesverwaltung, b) Betriebswirtschaft in der Bundesverwaltung ( § 7 Absatz 3 Nummer 4 ) und c) Finanzen in der Bundesverwaltung (§ 7 Absatz 3 Nummer 5).  ... Bundesverwaltung (§ 7 Absatz 3 Nummer 4) und c) Finanzen in der Bundesverwaltung ( § 7 Absatz 3 Nummer 5 ). Ist festgelegt worden, dass die in Satz 1 Nummer 1 genannten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
V. v. 02.09.2014 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 1. GntDAIVAPrVÄndV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
... dem Modulhandbuch in der jeweils bei Aufnahme des Studiums geltenden Fassung entsprechend § 7 Absatz 1 Satz 2." 8. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 ... des Studiums geltenden Fassung entsprechend § 7 Absatz 1 Satz 2." 8. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Studieninhalte, Module (1) Die ... 7 Absatz 1 Satz 2." 8. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Studieninhalte, Module (1) Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt. Die ... Prüfungsteilen bestehen. (3) Sechs Module der Kompetenzbereiche 1 bis 6 (§ 7 Absatz 3) werden jeweils mit einer Klausur mit einer Bearbeitungszeit von 240 Minuten ... Abschlussprüfung sollen gleichrangig die Kompetenzbereiche 1 bis 6 nach § 7 Absatz 3 sein. Die mündliche Abschlussprüfung soll nicht länger als 40 Minuten ...

Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 22.07.2021 BGBl. I S. 3552
Artikel 5 BMIVDAnpV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
... von Abweichungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie". b) Nach der Angabe zu § 7 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 7a Nutzung digitaler ... „(Credit Points)" und die Angabe „(ECTS)" gestrichen. 6. Nach § 7 Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt: „(3a) Die Hochschule kann festlegen, ... und zwar auch in ein Semester einer berufspraktischen Studienzeit." 7. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Nutzung digitaler ... a) verfassungsrechtliche und europarechtliche Rahmenbedingungen der Bundesverwaltung ( § 7 Absatz 3 Nummer 1 ), b) öffentlich-rechtliches Handeln in der Bundesverwaltung (§ 7 Absatz 3 ... Absatz 3 Nummer 1), b) öffentlich-rechtliches Handeln in der Bundesverwaltung ( § 7 Absatz 3 Nummer 2 ), c) privatrechtliches Handeln in der Bundesverwaltung (§ 7 Absatz 3 Nummer 3) ... (§ 7 Absatz 3 Nummer 2), c) privatrechtliches Handeln in der Bundesverwaltung ( § 7 Absatz 3 Nummer 3 ) und d) Personal in der Bundesverwaltung (§ 7 Absatz 3 Nummer 6) und  ... (§ 7 Absatz 3 Nummer 3) und d) Personal in der Bundesverwaltung ( § 7 Absatz 3 Nummer 6 ) und 2. der Gegenstand der mündlichen Abschlussprüfung zu gleichen Teilen ... Handeln in der Bundesverwaltung, b) Betriebswirtschaft in der Bundesverwaltung ( § 7 Absatz 3 Nummer 4 ) und c) Finanzen in der Bundesverwaltung (§ 7 Absatz 3 Nummer 5).  ... (§ 7 Absatz 3 Nummer 4) und c) Finanzen in der Bundesverwaltung ( § 7 Absatz 3 Nummer 5 ). Ist festgelegt worden, dass die in Satz 1 Nummer 1 genannten Kompetenzbereiche ...

Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2862
Artikel 5 2. BMIVDAnpV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
... durch die Angabe „31. Dezember 2024" ersetzt. 3. In § 6 Absatz 4a, § 7 Absatz 3a , § 7a, § 11 Absatz 6a und 7a, § 12 Absatz 4a und 8 sowie § 13 Absatz 1a und 2a ...