§ 1 - Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen (4. BerAufhV k.a.Abk.)

V. v. 19.10.2010 BGBl. I S. 1434 (Nr. 52)
Geltung ab 28.10.2010; FNA: 806-22-9-3 Berufliche Bildung

§ 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin wird aufgehoben.

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Zitierungen von § 1 Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 4. BerAufhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. BerAufhV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 4. BerAufhV Besitzstandswahrung
... die vor Inkrafttreten dieser Verordnung in dem in § 1 genannten Ausbildungsberuf ausgebildet worden sind oder im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser ...


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