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Artikel 12 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011)

G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1552, 2011 BGBl. I S. 223 (Nr. 58)
Geltung ab 01.01.2010, abweichend siehe Artikel 19
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Artikel 12 Änderung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes


Artikel 12 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. November 2010 DNeuG Artikel 2a, Artikel 3a, Artikel 4a, Artikel 5a, Artikel 15, Artikel 15a, Artikel 17, BSZG § 8

Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 462) wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 2a wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird die Angabe „2011" gestrichen.

b)
In Nummer 2 wird die Angabe „31. Dezember 2010" durch die Angabe „31. Dezember 2014" ersetzt.

c)
In Nummer 5 Buchstabe a und b wird jeweils die Angabe „1. Januar 2011" durch die Angabe „1. Januar 2015" ersetzt.

d)
Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:

„6a.
§ 79 wird wie folgt gefasst:

„§ 79 Umwandlung der Sonderzahlung

Ab 1. Januar 2015 erhöhen sich um 2,44 vom Hundert der bis dahin geltenden Beträge

1.
das Grundgehalt nach diesem Gesetz und das Grundgehalt nach dem Besoldungsüberleitungsgesetz,

2.
der Familienzuschlag mit Ausnahme des Anrechnungsbetrages nach § 39 Absatz 2 Satz 1,

3.
die Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen für den Auslandszuschlag,

4.
der Anwärtergrundbetrag und

5.
die in Anlage IX in Beträgen ausgewiesenen Amts- und Stellenzulagen." "

e)
In Nummer 7 wird die Angabe „1. Januar 2011" durch die Angabe „1. Januar 2015" ersetzt.

f)
Nummer 10 und die dazugehörigen Anlagen 1 bis 5 werden aufgehoben.

2.
Artikel 3a wird aufgehoben.

3.
Artikel 4a wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird die Angabe „2011" gestrichen.

b)
In Nummer 3 wird die Angabe „0,9905" durch die Angabe „0,9901" ersetzt.

c)
In Nummer 5 wird die Angabe „1. Januar 2011" durch die Angabe „1. Januar 2015" ersetzt.

4.
Artikel 5a wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird die Angabe „2011" gestrichen.

b)
In Nummer 4 wird die Angabe „0,9905" durch die Angabe „0,9901" ersetzt.

c)
In Nummer 6 wird die Angabe „1. Januar 2011" durch die Angabe „1. Januar 2015" ersetzt.

5.
In Artikel 15 Absatz 50 Nummer 6 Buchstabe b wird die Angabe „31. Dezember 2010" durch die Angabe „31. Dezember 2014" ersetzt.

6.
Die Überschrift des Artikels 15a wird wie folgt gefasst:

„Artikel 15a Weitere Folgeänderungen".

7.
Artikel 17 Absatz 10 wird durch die folgenden Absätze 10 und 10a ersetzt:

„(10) Die Artikel 2a, 4a, 5a und 15a treten vorbehaltlich des Absatzes 10a am 1. Januar 2011 in Kraft.

(10a) Artikel 2a Nummer 1 bis 4, 6, 8 und 9, Artikel 4a Nummer 3 und 5 sowie Artikel 5a Nummer 4 und 6 treten am 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bundessonderzahlungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2005 (BGBl. I S. 464), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 50 dieses Gesetzes geändert worden ist, außer Kraft."



 

Zitierungen von Artikel 12 BBVAnpG 2010/2011

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 BBVAnpG 2010/2011 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2010/2011 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 19 BBVAnpG 2010/2011 Inkrafttreten
...  (5) Artikel 2 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2010 in Kraft. (6) Artikel 12 tritt am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. (7) Die Artikel 3, 6, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 5 SZWEG Änderung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
... des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 462), das durch Artikel 12 des Gesetzes vom 19. November 2010 (BGBl. I S. 1552) geändert worden ist, werden ...
Artikel 6 SZWEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 12 Nummer 5 des Gesetzes vom 19. November 2010 (BGBl. I S. 1552), außer ...