Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage D3 AufenthV vom 23.01.2019

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage D3 AufenthV, alle Änderungen durch Artikel 1 17. AufenthVÄndV am 23. Januar 2019 und Änderungshistorie der AufenthV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage D3 AufenthV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.01.2019 geltenden Fassung
Anlage D3 AufenthV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.01.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 14.01.2019 BGBl. I S. 10
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

Anlage D3 Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz


(Text alte Fassung)

- Klebeetikett -
Muster für das Klebeetikett 'Fiktionsbescheinigung' (BGBl. 2004 I S. 2975)


(Text neue Fassung)

- Klebeetikett -
Muster für das Klebeetikett 'Fiktionsbescheinigung' (BGBl. 2019 I S. 11)


- Trägervordruck; Vorderseite -
Muster 'Fiktionsbescheinigung' Vorderseite (BGBl. 2004 I S. 2976)


Auf Seite 5 ist stets das in dieser Anlage wiedergegebene Klebeetikett aufzukleben, das nicht ohne diesen Trägervordruck verwendet werden darf. Bei Verlängerungen ist ein neues Klebeetikett zu verwenden. Es dürfen bis zu zwei Verlängerungen mit demselben Trägervordruck vorgenommen werden. Jeweils ist die Seriennummer des Klebeetiketts auf Seite 6 einzutragen. Jede dieser Eintragungen ist mit einem Dienstsiegel zu bestätigen.

- Trägervordruck; Rückseite -
Muster 'Fiktionsbescheinigung' Rückseite (BGBl. 2004 I S. 2977)




 (keine frühere Fassung vorhanden)