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§ 11 - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Artikel 1 V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643, 1644 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3115
Geltung ab 01.12.2010; FNA: 8053-6-34 Sonstige Vorschriften
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§ 11 Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen



(1) 1Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen vor physikalisch-chemischen Einwirkungen zu ergreifen. 2Er hat die Maßnahmen so festzulegen, dass die Gefährdungen vermieden oder so weit wie möglich verringert werden. 3Dies gilt insbesondere bei Tätigkeiten einschließlich Lagerung, bei denen es zu Brand- und Explosionsgefährdungen kommen kann. 4Dabei hat der Arbeitgeber Anhang I Nummer 1 und 5 zu beachten. 5Die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes und der darauf gestützten Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

(2) Zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefährdungen hat der Arbeitgeber Maßnahmen nach folgender Rangfolge zu ergreifen:

1.
gefährliche Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen, die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, sind zu vermeiden,

2.
Zündquellen oder Bedingungen, die Brände oder Explosionen auslösen können, sind zu vermeiden,

3.
schädliche Auswirkungen von Bränden oder Explosionen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten und anderer Personen sind so weit wie möglich zu verringern.

(3) Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und deren Verbindungen untereinander müssen so konstruiert, errichtet, zusammengebaut, installiert, verwendet und instand gehalten werden, dass keine Brand- und Explosionsgefährdungen auftreten.

(4) 1Bei Tätigkeiten mit organischen Peroxiden hat der Arbeitgeber über die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 sowie des Anhangs I Nummer 1 hinaus insbesondere Maßnahmen zu treffen, die die

1.
Gefahr einer unbeabsichtigten Explosion minimieren und

2.
Auswirkungen von Bränden und Explosionen beschränken.

2Dabei hat der Arbeitgeber Anhang III zu beachten.





 

Frühere Fassungen von § 11 GefStoffV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.11.2016Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
vom 15.11.2016 BGBl. I S. 2549
aktuell vorher 01.06.2015Artikel 2 Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
vom 03.02.2015 BGBl. I S. 49
aktuell vorher 23.07.2013Artikel 2 Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
vom 15.07.2013 BGBl. I S. 2514
aktuellvor 23.07.2013Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11 GefStoffV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 GefStoffV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GefStoffV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 GefStoffV Begriffsbestimmungen (vom 01.10.2021)
... oder reproduktionstoxisch bezeichnet werden. (4) Organische Peroxide im Sinne des § 11 Absatz 4 und des Anhangs III sind Stoffe, die sich vom Wasserstoffperoxid dadurch ableiten, dass ein oder ...
§ 6 GefStoffV Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung (vom 19.11.2016)
... wurden, 4. für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen nach § 11 und Anhang I Nummer 1 getroffen wurden, 5. wie die Vorgaben nach § 15 umgesetzt ...
§ 8 GefStoffV Allgemeine Schutzmaßnahmen (vom 19.11.2016)
... hat bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach Anhang I Nummer 2 bis 5 sowohl die §§ 6 bis 18 als auch die betreffenden Vorschriften des Anhangs I Nummer 2 bis 5 zu ...
§ 19 GefStoffV Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse (vom 19.11.2016)
... kann auf schriftlichen oder elektronischen Antrag des Arbeitgebers Ausnahmen von den §§ 6 bis 15 zulassen, wenn die Anwendung dieser Vorschriften im Einzelfall zu einer ...
§ 22 GefStoffV Chemikaliengesetz - Tätigkeiten (vom 01.10.2021)
... 5 Satz 1 abgesaugte Luft in einen Arbeitsbereich zurückführt, 18. entgegen § 11 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Anhang I Nummer 1.3 Absatz 2 Satz 1 das Rauchen oder die Verwendung von offenem ... oder die Verwendung von offenem Feuer oder offenem Licht nicht verbietet, 19. entgegen § 11 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Anhang I Nummer 1.5 Absatz 4 oder Nummer 1.6 Absatz 5 einen dort genannten ... 5 einen dort genannten Bereich nicht oder nicht richtig kennzeichnet, 19a. entgegen § 11 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.3 Absatz 1 Satz 1 eine Tätigkeit mit einem organischen ... Tätigkeit mit einem organischen Peroxid ausüben lässt, 19b. entgegen § 11 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.6 Satz 2 Buchstabe a nicht sicherstellt, dass ein dort ... oder ein dort genannter Raum in Sicherheitsbauweise errichtet wird, 19c. entgegen § 11 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.7 einen dort genannten Bereich nicht oder nicht rechtzeitig ...
Anhang I GefStoffV (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3, § 15b Absatz 3, § 15c Absatz 2 und 3, § 15d Absatz 1, 3, 4, 6 und 7, § 15f Absatz 2, § 15g Absatz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten (vom 01.10.2021)
...  1.1 Anwendungsbereich Nummer 1 gilt für Maßnahmen nach § 11 bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen ... explosionsfähigen Gemischen (1) Bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen nach § 11 Absatz 2 Nummer 1 sind insbesondere Maßnahmen nach folgender Rangfolge zu ergreifen: 1. es sind ...
Anhang III GefStoffV (zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit organischen Peroxiden (vom 19.11.2016)
 
Zitat in folgenden Normen

BAM Besondere Gebührenverordnung (BAMBGebV)
V. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1712
Anlage BAMBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
... gegen eine einwirkende Detonation nicht erhöhen, gemäß § 8 Absatz 8 und § 11 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang I Nummer 5.3 Absatz 7 GefStoffV 161 EUR  ... von Ammoniumnitraten und ammoniumnitrathaltigen Gemischen nach § 8 Absatz 8 und § 11 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang I Num- mer 5.3 Absatz 8 GefStoffV 161 EUR  ... thermischen Zersetzung ammoniumnitrathaltiger Ge- mische nach § 8 Absatz 8 und § 11 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang I Nummer 5.3 Absatz 9 GefStoffV 161 EUR  ... der Gruppe E nicht detonationsfähig sind, gemäß § 8 Absatz 8 und § 11 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang I Nummer 5.5.1 GefStoffV 161 EUR  ... und Bekanntgabe der Gefahrgruppenzuordnung bei organi- schen Peroxiden gemäß § 11 Absatz 4 in Verbindung mit Anhang III Num- mer 2.3 Absatz 3 GefStoffV 161 EUR  ... von einer anderen geeigneten Stelle vorgenommen wurde, gemäß § 11 Absatz 4 in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.3 Absatz 4 GefStoffV 161 EUR  ... oder zur schnellen Deflagration oder heftigen Wärmeexplosion neigen, gemäß § 11 Absatz 4 in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.4 Absatz 2 GefStoffV 161 EUR  ...

Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Artikel 1 V. v. 20.01.2017 BGBl. I S. 94, 2018 I S. 1389; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 13.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 43
§ 14 ChemVerbotsV Übergangsvorschriften (vom 01.01.2019)
... die der Prüfung nach § 11 Absatz 2 entspricht, oder 2. in einer Anzeige nach § 11 Absatz 7 der Gefahrstoffverordnung in der bis zum 31. Oktober 1993 geltenden Fassung benannt wurden. (4) § 11 Absatz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Biostoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3115
Artikel 2 BioStoffVuaÄndV Änderung der Gefahrstoffverordnung
... Angaben zu Anhang I werden wie folgt gefasst: „Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3 , § 15b Absatz 3, § 15c Absatz 2 und 3, § 15d Absatz 1, 3, 4, 6 und 7, § 15f ... Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3 , § 15b Absatz 3, § 15c Absatz 2 und 3, § 15d Absatz 1, 3, 4, 6 und 7, § 15f ...

Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
V. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2514
Artikel 2 BioStoffVuaÄndV Änderung der Gefahrstoffverordnung
... Angabe zu Anhang II wird folgende Angabe eingefügt: „Anhang III (zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit organischen Peroxiden  ... folgender Absatz 4 eingefügt: „(4) Organische Peroxide im Sinne des § 11 Absatz 4 und des Anhangs III sind Stoffe, die sich vom Wasserstoffperoxid dadurch ableiten, dass ... und Beurteilungsmaßstäbe zu berücksichtigen." 8. Dem § 11 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Bei Tätigkeiten mit organischen ... 19 die folgenden Nummern 19a bis 19c eingefügt: „19a. entgegen § 11 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.3 Absatz 1 Satz 1 eine Tätigkeit mit ... mit einem organischen Peroxid ausüben lässt, 19b. entgegen § 11 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.6 Satz 2 Buchstabe a nicht sicherstellt, ... ein dort genannter Raum in Sicherheitsbauweise errichtet wird, 19c. entgegen § 11 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.7 einen dort genannten Bereich nicht oder ... 17. Folgender Anhang III wird angefügt: „Anhang III (zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit organischen Peroxiden  ...

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
V. v. 03.02.2015 BGBl. I S. 49
Artikel 2 BetrSichNeuRV Änderung der Gefahrstoffverordnung
... wurden, 4. für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen nach § 11 und Anhang I Nummer 1 getroffen wurden, 5. wie die Vorgaben nach § 15 umgesetzt ... „Absatz 11" durch die Angabe „Absatz 13" ersetzt. 4. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Besondere Schutzmaßnahmen gegen ... 13" ersetzt. 4. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen ... § 22 Absatz 1 Nummer 18 und 19 wird wie folgt gefasst: „18. entgegen § 11 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Anhang I Nummer 1.3 Absatz 2 Satz 1 das Rauchen oder die ... Verwendung von offenem Feuer oder offenem Licht nicht verbietet, 19. entgegen § 11 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Anhang I Nummer 1.5 Absatz 4 oder Nummer 1.6 Absatz 5 einen dort ... 1.1 Anwendungsbereich Nummer 1 gilt für Maßnahmen nach § 11 bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen ... Gemischen (1) Bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen nach § 11 Absatz 2 Nummer 1 sind insbesondere Maßnahmen nach folgender Rangfolge zu ergreifen: ...

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 15.11.2016 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 ArbSchRAnpV Änderung der Gefahrstoffverordnung
... „1 oder 2" durch die Angabe „1A oder 1B" ersetzt. 11. § 11 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Artikel 1 V. v. 27.09.2002 BGBl. I S. 3777; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 03.02.2015 BGBl. I S. 49
§ 3 BetrSichV Gefährdungsbeurteilung (vom 01.12.2010)
... hervorgerufen werden. (2) Kann nach den Bestimmungen der §§ 6 und 11 der Gefahrstoffverordnung die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären ...