Bekanntmachung - Bekanntmachung nach § 55 Absatz 1a des Energiesteuergesetzes (EnergieStG55Bek k.a.Abk.)

B. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1739 (Nr. 60)
Geltung ab 04.12.2010; FNA: 612-20-2-1 Verbrauchsteuern und Monopole

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 4. Dezember 2010 EnergieStG § 55

Nach § 55 Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 Buchstabe c des Energiesteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534; 2008 I S. 660, 838, 1007) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Bundesregierung die nach § 55 Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b des Energiesteuergesetzes erforderliche Feststellung am 17. November 2010 getroffen hat und dass die Steuerentlastung nach § 55 des Energiesteuergesetzes damit bis zum 31. Dezember 2011 gewährt wird.

Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag Jakobs



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