interne Verweise§ 178 SGG ... nach Bekanntgabe das Gericht angerufen werden, das endgültig entscheidet. Die §§ 173 bis 175 gelten ...
§ 198 SGG ... (3) An die Stelle der sofortigen Beschwerde tritt die Beschwerde (§§ 172 bis ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
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